Anwältin für Familienrecht in Bühl empfiehlt kinderlosen Paaren, nicht auf ein Testament zu verzichten

BÜHL. „Auch verheiratete kinderlose Paare sollten sich gegenseitig mit einem Testament absichern“, rät Susanne Cronauer, die in der Region Bühl als Anwältin für Familienrecht tätig ist. Zwar erscheint die Erbfolge auf den ersten Blick klar zu sein. So gehen kinderlose Paare häufig davon aus, dass sie sich im Todesfall automatisch gegenseitig allein beerben, weil es keine direkten Nachkommen gibt. Doch fehlt ein Testament, tritt nach dem Tod des Erstversterbenden die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Diese Regelung sieht vor, dass der hinterbliebene Ehegatte nicht allein erbt, sondern nur zu 75 Prozent. Dieser Anteil ergibt sich aus der Hälfe des Erbes sowie eines Viertels aus dem sogenannten Zugewinn. Die anderen 25 Prozent der Erbschaft fallen an die Eltern, soweit sie noch leben, sowie an deren Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen.

Testament bei kinderlosen Paaren schützt vor Erbstreit, ist Anwältin für Familienrecht in Bühl überzeugt

Ein klar formuliertes Testament schützt in einem solchen Fall vor Erbstreitigkeiten. Darauf weist auch die Deutsche Anwalts,- Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. hin, in der Anwältin Susanne Cronauer Mitglied ist. Denn ist der Ehegatte nicht als Alleinerbe eingesetzt, ist die Erbengemeinschaft erbberechtigt. Sie kann auch aus den Nichten und Neffen des Verstorbenen bestehen, wenn zum Beispiel Eltern und Geschwister bereits nicht mehr leben. Die 25 Prozent der Erbschaft, die den Verwandten zweiter Ordnung zustehen würden, werden dann unter den Nichten und/oder Neffen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Anwältin für Familienrecht in Bühl: Testament sollte keine Interpretationsspielräume lassen

Problematisch wird eine solche Erbfolge über eine Erbengemeinschaft dann, wenn die Erbberechtigten auf ihren Anteil bestehen und nicht darauf verzichten. In der Folge kann es dazu kommen, dass Grundbesitz veräußert werden muss, weil ein Erbberechtigter auf Auszahlung des Vermögens pocht. Susanne Cronauer ist als Anwältin im Familienrecht auch immer wieder mit solchen erbrechtlichen Fragen befasst. Sie empfiehlt kinderlosen Paaren, sich in Erbfragen von einem qualifizierten Fachanwalt beraten zu lassen und ein Testament zu verfassen. „In jedem Fall ist es wichtig, die eigenen Vorstellungen davon zu Papier zu bringen, was im Todesfall mit dem Nachlass geschehen soll. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann dabei unterstützen, das Testament so zu formulieren, dass kein Interpretationsspielraum bleibt. So lassen sich Erbstreitigkeiten vorbeugen“, schildert die Anwältin.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

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