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Freizeit & Reisen | 28.07.2009 12:20  Drucker

Damit das Trinkgeld kein Reinfall wird. Was im Urlaub zu beachten ist


Hotel- und Gaststättenbesucher bedanken sich für einen gelungenen Aufenthalt gern mit einem kleinen Trinkgeld bei der Servicekraft. In deutschen Hotels und Restaurants ist es üblich, circa 15 Prozent der Rechnungssumme als Trinkgeld zu geben. Wie sieht es jedoch im Urlaub aus? Zwar ist in vielen Reiseländern wie Italien und den USA das Trinkgeld bekannt und gern gesehen, jedoch ist es nicht überall üblich, sich mit einem Trinkgeld für den guten Service zu bedanken. Das Internetportal www.ab-in-den-urlaub.de berichtet, in welchen Ländern auf ein Trinkgeld verzichtet wird.

In Japan wird Service zwar groß geschrieben, die Gabe von Trinkgeld ist jedoch eher unüblich. Oft wird sie vom Empfänger als Beleidigung angesehen. Ähnliches sollten Besucher beachten, die in China unterwegs sind. Auch hier gilt: Ein Trinkgeld ist nicht üblich.

Wer öfter seinen Urlaub in Norwegen, Schweden und Finnland verbringt, weiß, dass der Service, auch „Driks“ genannt, zumeist im Rechnungsbetrag enthalten ist. Gleiches gilt für einen Urlaub in der Schweiz, sofern man sich fernab von touristischen Zielen und den Urlauberströmen bewegt. Auch bei Reisen in die Dominikanische Republik und auf die Malediven wird vom Gastgeber das Trinkgeld in Form einer 15prozentigen Service Charge auf die Rechnung geschlagen. Trotzdem freut sich der Mitarbeiter über einen kleinen Obolus, da er nur selten von der offiziellen Gebühr profitiert.

Bewegt man sich als Urlauber vorrangig in All-Inclusive Anlagen, so ist die Gabe von Trinkgeld nicht üblich. Dennoch freuen sich Animateure, Kellner und Zimmermädchen zum Abschied über eine kleine Anerkennung ihrer Arbeit.

 

Weitere Informationen:

http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/presse

 

 

Kontakt:
Tilo Sommer

Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-media.de

 

 

Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de und www.reisen.de. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de dem Online- Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.

 

 

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 Informationen

Quelle: ab-in-den-urlaub.de
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