Im Rahmen des Familiengesetztes und mit Hilfe von einem Rechtsanwalt für Familienrecht können Eltern und deren Kinder eine Einigung finden, die für alle Beteiligte, vor allem aber für die Kinder, am schonendsten ist. Außerdem dient das Kindschaftsrecht zur Feststellung des wechselseitigen Unterhalts zwischen Eltern und Kindern oder anderen Verwandten sowie der Regelung des Umgangrechts innerhalb der Familie.
Von A wie Adoption bis Z wie Zugewinnausgleich - die Vielfalt des Familienrechts
In der Bundesrepublik steigt die Zahl der Ehescheidungen stetig. Doch nicht nur diese ist Teil des Familienrechts. Für viele weitere Aufgaben sind Anwälten des Familienrechts zuständig.
Das Familienrecht, das dem Zivilrecht zugeordnet und somit Inhalt des Bundesgesetzbuches (BGB) ist, befasst sich mit Angelegenheiten der Familie, Verwandtschaft und deren Außenverhätlnis ihrer Mitglieder.
Grundsätzlich lassen sich grundsätzliche zwei große Bereiche unterscheiden, für die das Familienrecht zuständig ist:
Zum einen gibt es das Kindschaftsrecht, welches unter anderem das Anliegen um die elterliche Sorge beinhaltet. Oftmals kommt es im Fall einer Ehescheidung zu Uneinigkeiten über das Sorgerecht um das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder. Bekannt ist, dass häufig die Kinder die Leidtragenden sind, wenn sich deren Eltern trennen. Im Rahmen des Familiengesetztes und mit Hilfe von einem Rechtsanwalt für Familienrecht können Eltern und deren Kinder eine Einigung finden, die für alle Beteiligte, vor allem aber für die Kinder, am schonendsten ist. Außerdem dient das Kindschaftsrecht zur Feststellung des wechselseitigen Unterhalts zwischen Eltern und Kindern oder anderen Verwandten sowie der Regelung des Umgangrechts innerhalb der Familie. Dieses findet im Regelfall im Zusammenhang mit Urteilen über die elterliche Sorge Relevanz. Ebenfalls dem Kindschaftsrecht zugehörig sind Adoptionen und deren Voraussetzungen sowie das gerichtliche Verfahren. Auch Abstammungsfragen, die häufig in Verbindung mit zurückliegenden Adoptionen entstehen, können vor dem Familiengericht Klarheit verschafft bekommen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung durch das Gericht bei Annahmen der Kindeswohlgefährdung in Familien und eventuelle Interventionen und Gewaltschutzverfahren.
Neben dem Vormundschaftsgericht entscheidet ebenfalls das Familiengericht bei sämtlichen Belangen der Vormundschaft, Pflegschaft und gesetzlicher Betreuung. Das Kinder- und Jugendschutzgesetz, das die Belangen des Kindeswohls und die Rechte und Pflichten derer Eltern bestimmt, befindet sich im achten Sozialgesetzbuch, oder besser bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Ein weiterer Zuständigkeitsbereich des Familienrechts stellt das Eherecht dar. Im Familiengesetz ist genau geregelt, welche Voraussetzungen zur Schließung der Ehe erfüllt sein müssen, einschließlich auch der Klärung von Doppelehen. Im Zuge dazu informiert das Eherecht auch über die Möglichkeiten des Ehevertrags, das heißt des Ehegüterrechts, sowie die des Namenrechts.
Durchschnittlich werden in Deutschland 200.000 Ehen im Jahr wieder geschieden. Das Verfahren bei der Ehescheidung betrifft ebenfalls diesen Zuständigkeitsbereich. Auch das bereits beim Kindschaftsrecht erwähnte Unterhaltsrecht spielt beim Eherecht eine Rolle, insbesondere dann, wenn ein Ehegatte zugunsten der Ehe und Familie eine bestimmte Zeit erwerbslos war und nach einer Scheidung Unterhalt oder einen Rentenausgleich beansprucht.
Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, wie die eingetragene Lebenspartnerschaft oder ein Verlöbnis sind ebenfalls im Familienrecht geregelt.
Ein Bereich, der weder dem Kindheits- noch dem Eherecht unterliegt, ist das Erbrecht. Schnell verändernde Beschlüsse in diesem Rechtsbereich machen es für den Laien sehr schwer, informiert zu bleiben und in der entsprechenden Situation richtig zu handeln. Ratsam und hilfreich erweisen sich in Vorfeld Beratungen bei Rechtsanwälten des Gebietes, die über Erneuerung stetig informiert sind.
Im Jahr 2010 wurde das familienrechtliche Verfahren reformiert. Ein Kernpunkt der Reformation war es neben des Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Kindesunterhalt, bei Angelegenheiten jeden zu beanspruchenden Unterhalts zukünftig keinen Rechtsanwalt mehr hinzuziehen zu müssen. Nach Vollendung der Reformation war allerdings klar, dass auch zukünftig bei allen Rechtsverfahren des Familienrechts ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht empfiehlt sich allerdings auch ohne Verpflichtung in mehrerer Hinsicht. Menschen, die sich in einem Scheidungsverfahren, Sorgerechtsstreit oder anderen die Familie betreffenden Konflikten befinden, sind einer Ausnahmesituation ausgesetzt und oftmals nicht selbst in der Lage, objektiv zu agieren und vernünftige Entscheidungen zu treffen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Betroffenen in solch einer Lebenskrise mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite stehen und diese durch das gerichtliche Verfahren begleiten. Auch außergerichtlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt ist für Betroffene äußerst wichtig, um bereits vor gerichtlichen Verfahren Informationen über die eigene Situation und die der Familie zu erfragen. Oftmals kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht durch fachliche Beratung eine Verhandlung vor Gericht vermeiden und somit den Betroffenen zusätzliche Kosten ersparen.


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