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Schlagzeilen | 17.06.2011 14:19  Drucker

Mehr Toleranz gegenüber Kinderlärm - Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Kinderlachen empfinden die meisten Menschen wohl als ein angenehmes, wenn nicht sogar ansteckendes Geräusch. In manchen Nachbarschaften führt der durch Kinder verursachte Lärm jedoch zu Beschwerden und sogar zu Klagen. Kürzlich wurde daher ein Gesetz beschlossen, nach dem Kinderlärm in der Regel keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstellt. Das Immobilienportal myimmo.de beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung des Bundestages.


Durch Maßnahmen zum Schallschutz wird die Beeinträchtigung durch Lärm von Flughäfen, stark befahrenen Straßen oder Diskotheken gemindert. Manche Bürger fühlten sich allerdings auch regelmäßig durch die Geräusche, die von Kindertagesstätten oder Spielplätzen ausgehen, in so erheblichem Maße gestört, dass sie vor Gericht zogen. Infolgedessen wurde im Sinne einer kinderfreundlichen Gesellschaft eine Gesetzesänderung angestrebt, denn wenngleich die Aktivitäten von Kindern zum Teil mit beachtlichen Lärmpegeln verbunden sind, erscheint eine Einstufung als Belästigung in der Regel nicht gerechtfertigt.


Der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, dass die Geräusche auf Spielplätzen oder in Kindergärten nicht als schädliche Umwelteinwirkung eingeordnet werden sollen, und dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ zugestimmt. Die Meinungen zu dieser Entscheidung gehen auseinander.


Der Rechtsanwalt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund beurteilt die Änderung als positiv, da die von Kindern verursachten Geräusche nicht mit dem Lärm von Diskotheken oder Kläranlagen gleichzusetzen seien. Generell gelte jedoch weiterhin das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wie Alexander Kukk, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, betont.


Weitere Informationen: http://news.myimmo.de/wenn-das-geschrei-gross-ist-nachbarstreit-um-kleine-krachmacher/36537.html



Kontakt:


Unister GmbH

Lisa Neumann

Barfußgässchen 11

04109 Leipzig


Tel: +49/341/49288-3843

Fax: +49/341/49288-59

lisa.neumann@unister.de



Myimmo.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal http://twitter.com/myimmode. Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden.



 Informationen

Quelle: http://www.myimmo.de/ratgeber/mietkaution
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