Werbung

 Ihre Artikel auf

Google News

 Alles über uns!

Pressenger im Radio

 Suche

Navigation 

Rubriken 

Infobox 

Neuigkeiten Punktesystem Partner Anleitung PR-Mitteilung Jobcenter Pressenger Jobs Registrieren

RSS-Feed 

RSS-Feeds

Partner 

PR4YOU - PR Agentur aus Berlin

e-marketing-forum - Alles über Online Marketing - SEO - Virales Marketing - Guerilla Marketing - Suchmaschinenoptimierung auf emf24.de

YourJournal - Redakteur werden. Leser finden. Entdeckt werden.

Werbung


Standard-Profilbild
Schlagzeilen | 15.03.2011 14:47  Drucker

Streitpunkt Heizkostenabrechnung


Im Winter steigen die Heizkosten und vielen Mietern graut vor dem Tag, an dem die Abrechnung im Briefkasten liegt. Dabei ist zu beachten, dass der Vermieter eine gewisse Freiheit hinsichtlich der Abrechnung hat. Das Immobilienportal myimmo.de erläutert die Rechtslage in Bezug auf Wohngebäudekomplexe.


Vielen Menschen liegt daran, ihre Heizkosten so niedrig wie möglich zu halten. Nichtsdestoweniger erschrecken nicht wenige jedes Jahr angesichts der Höhe des nachgeforderten Betrages. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich im Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter, bei dem sich der betroffene Mieter weigerte, die Nachzahlung zu leisten. Grund für die Auseinandersetzung war, dass der Vermieter mehrere Gebäude, die durch denselben Fernwärmeanschluss bedient werden, als Wirtschaftseinheit zusammengefasst hatte. Obwohl diese Art der Abrechnung nicht im Mietvertrag stand, wurde sie vom Gericht für zulässig befunden. Der Mieter musste mithin die Nachforderung begleichen.


Werden also mehrere Wohngebäude über einen Fernwärmeanschluss versorgt, so können sie in der Heizkostenabrechnung als Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Energiezähler in jedem einzelnen der Gebäude anzubringen. Eine solche Regelung muss nicht explizit vereinbart und daher auch nicht zwingend im Mietvertrag aufgeführt werden.




Kontakt:


Unister GmbH

Lisa Neumann

Barfußgässchen 11

04109 Leipzig


Tel: +49/341/49288-3843

Fax: +49/341/49288-59

lisa.neumann@unister.de



Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden.

 Ähnliche Artikel

 Informationen

Quelle: news.myimmo.de
Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 253
Artikel bewerten:Melde dich an, um Artikel zu bewerten

Yigg it!  Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Bei del.icio.us bookmarken  Bei Linkarena bookmarken  Bei Webnews einstellen  Bei Google Bookmarks hinzufügen  Bei Yahoo Bookmarks hinzufügen 

 Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Hier anmelden, um selber Artikel zu kommentieren.


© Copyright by Pressenger 2008-2009