Werbung

 Ihre Artikel auf

Google News

 Alles über uns!

Pressenger im Radio

 Suche

Navigation 

Rubriken 

Infobox 

Neuigkeiten Punktesystem Partner Anleitung PR-Mitteilung Jobcenter Pressenger Jobs Registrieren

RSS-Feed 

RSS-Feeds

Partner 

PR4YOU - PR Agentur aus Berlin

e-marketing-forum - Alles über Online Marketing - SEO - Virales Marketing - Guerilla Marketing - Suchmaschinenoptimierung auf emf24.de

YourJournal - Redakteur werden. Leser finden. Entdeckt werden.

Werbung


Standard-Profilbildunisterpr
735420 Punkte735420 Punkte735420 Punkte735420 Punkte735420 Punkte
Gesundheit | 27.05.2010 17:22  Drucker

Behandlung wie ein Privatpatient


Nie wieder stundenlanges Ausharren im Wartezimmer. Viele gesetzlich versicherte Kassenpatienten träumen von der bevorzugten Behandlung als Privatpatient. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwierig, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Ein Kunde der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich bei der Handhabung der Arztrechnung lediglich für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de informiert, welche Vor- und Nachteile diese Art der Rechnungsbegleichung hat.


Beim Kostenerstattungsprinzip wird dem Patienten die Arztrechnung persönlich ausgestellt. Anschließend kann er sich, wie bereits der Name verrät, die anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Enthält die Rechnung jedoch Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt werden, muss er diese zusätzlichen Kosten selbst tragen, die dann in den meisten Fällen 60 bis 70 Prozent des Gesamtbetrages umfassen. Für Abhilfe kann hierbei eine private ambulante Zusatzversicherung sorgen, die den Mehrbetrag übernimmt. Allerdings sind diese Zusatzpolicen häufig recht teuer und setzen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Bei einem Eintrittsalter von 33 Jahren, beispielsweise, zahlt der Kunde in den unterschiedlichen Tarifen zwischen 70 und 165 Euro monatlich. Ein Vergleich der Tarife zeigt außerdem, dass sich die erstattungsfähigen Leistungen je nach Gesellschaft und gewählter Zusatzversicherung stark unterscheiden können. Grundsätzlich decken die Policen ärztliche Behandlungen, Heilmittel und Vorsorgeuntersuchungen ab. Hochwertigere Tarife bieten jedoch häufig ebenso Kostenerstattung für psychotherapeutische und naturheilpraktische Behandlungen an. Kunden sollten sich daher bereits vor dem Abschluss der Zusatzversicherung gut über den Leistungsumfang der jeweiligen Police informieren und gegebenenfalls Angebote für eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.



Kontakt:

Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-media.de



Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.geld.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de zur Versteigerung angeboten.

 Ähnliche Artikel

 Informationen

Quelle: news.private-krankenversicherung.de
Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 264
Artikel bewerten:Melde dich an, um Artikel zu bewerten

Yigg it!  Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Bei del.icio.us bookmarken  Bei Linkarena bookmarken  Bei Webnews einstellen  Bei Google Bookmarks hinzufügen  Bei Yahoo Bookmarks hinzufügen 

 Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Hier anmelden, um selber Artikel zu kommentieren.


© Copyright by Pressenger 2008-2009