Durch die Novelle des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) tritt eine wesentliche Veränderung in der Vergütung für die Erzeugung von Solarstrom ein. Und zwar wird die Einspeisevergütung deutlich gesenkt, dies hat der Bundestag am 6.5.2010 beschlossen.
Eines sei vorweg schon gesagt: Diese Anpassung der Einspeisevergütung betrifft alle Neuanlagen, die nach dem 30.06.2010 bewilligt werden. Dies zeigt schon, dass sich all jene, die den Bau einer Photovoltaikanlage planen, beeilen müssen, um als Einspeisevergütung weiterhin die bisherigen Beträge zu erhalten.
Der Beschluss geht dahin, für die Gewinnung von Strom, welcher ins öffentliche Netz eingespeist wird, den Preis um 16 % bei Dachanlagen und um 11 % für Solarparks auf Konversionsflächen abzusenken. Für normale Freiflächen sinkt die Vergütung um 15 %. Doch damit hat es sich noch nicht erledigt, vielmehr wurde in dieser Novelle festgelegt, dass sich diese Einspeisevergütung für die Photovoltaik jeweils zum 01.01. eines Jahres um weitere 9% verringert. Dies betrifft wiederum alle Anlagen, die ab dem 01.01. eines Jahres bewilligt werden.
Ein weiterer Bestandteil dieser neuen Regelung ist der Wegfall der Förderung von Anlagen auf Ackerflächen, für die die Einspeisevergütung komplett wegfällt. Dies hat den Hintergrund, dass man wertvollen Boden nicht durch eine Zweckentfremdung verlieren möchte.
Ein positiver Aspekt der Novelle ist jedoch die Vergütung für den Eigenverbrauch. Demnach soll die Vergütung von 4 auf 8 Cent/kwh steigen, wobei diese Förderung nur für Anlagen mit einer Leistung bis 800 kw gilt.
Die Regierung fürchtet ohne diese Korrekturen eine Überförderung, wobei der Hintergrund die gefallenen Preise für eine Photovoltaikanlage sind. Man geht nach Preissenkungen von 30% im Jahr 2009 auch im Jahr 2010 von weiterhin fallenden Preisen aus.
Der Bundestag muss dieser Novelle erst zustimmen, die Beratung in den einzelnen Gremien läuft demnächst an.


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