Werbung

 Ihre Artikel auf

Google News

 Alles über uns!

Pressenger im Radio

 Suche

Navigation 

Rubriken 

Infobox 

Neuigkeiten Punktesystem Partner Anleitung PR-Mitteilung Jobcenter Pressenger Jobs Registrieren

RSS-Feed 

RSS-Feeds

Partner 

PR4YOU - PR Agentur aus Berlin

e-marketing-forum - Alles über Online Marketing - SEO - Virales Marketing - Guerilla Marketing - Suchmaschinenoptimierung auf emf24.de

YourJournal - Redakteur werden. Leser finden. Entdeckt werden.

Werbung


Standard-Profilbild
Gesundheit | 07.05.2010 07:07  Drucker

Verkauf der Lebensversicherung


Wer aus der finanziellen Not heraus darüber nachdenkt, seine Lebensversicherung zu kündigen, sollte sich vorher genau mit den Konditionen des Versicherers vertraut machen. Denn nicht in jedem Falle ist eine Kündigung die beste Lösung, wie das Online-Portal www.versicherungen.de verrät.

Wer noch das gute Silberbesteck im Schrank hat, sollte vielleicht darüber nachdenken, lieber dieses zu veräußern als die eigene Lebensversicherung. Schließlich entfällt bei dem Verkauf oft auch der Versicherungsschutz der Hinterbliebenen und nicht selten müssen Verbraucher beträchtliche monetäre Einbußen hinnehmen, wenn der Versicherungsabschluss noch nicht allzu lange her ist. Wer dem umgehen möchte, kann seine Versicherung bei einer Bank oder einem Versicherer beleihen. Dies sollte jedoch nur eine kurzfristige Alternative sein, da die Zinsen hier recht hoch ausfallen. Ein andere Möglichkeit ist, die Versicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Hier werden Ansprüche aus den bestehenden Lebensversicherungen während ihrer Vertragslaufzeit gehandelt und Versicherte können zwischen zahlreichen Modellen wählen. Die wohl beste Variante dabei ist, die Versicherung an einen Investor zu verkaufen, der das Geschäft mit Eigenkapital finanziert. Auf diese Weise wird die Liquidität des Händlers und der Gewinn der Verkäufer gesichert. Wenn der Kaufpreis in Raten ausgezahlt wird, können Verkäufer teilweise bis zu hundert Prozent des Rückkaufwertes dank der Zinsen erhalten. Ausgenommen von dieser Variante sind jedoch staatliche und betriebliche Anlagemodelle wie auch bereits abgetretene Verträge. Der Hinterbliebenenschutz bleibt bei einem Verkauf nur dann bestehen, wenn der Käufer die Versicherung nicht kündigt. Aus diesem Grund sollten Kunden sich nach einem alternativen Versicherungsschutz umschauen wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung .

Kontakt:

Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-media.de



Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Versicherungsbereich wie www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.geld.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Auktionen zum Thema Versicherung werden bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de zur Versteigerung angeboten.

 Ähnliche Artikel

 Informationen

Quelle: versicherungen.de
Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 272
Artikel bewerten:Melde dich an, um Artikel zu bewerten

Yigg it!  Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Bei del.icio.us bookmarken  Bei Linkarena bookmarken  Bei Webnews einstellen  Bei Google Bookmarks hinzufügen  Bei Yahoo Bookmarks hinzufügen 

 Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Hier anmelden, um selber Artikel zu kommentieren.


© Copyright by Pressenger 2008-2009