Werbung

 Ihre Artikel auf

Google News

 Alles über uns!

Pressenger im Radio

 Suche

Navigation 

Rubriken 

Infobox 

Neuigkeiten Punktesystem Partner Anleitung PR-Mitteilung Jobcenter Pressenger Jobs Registrieren

RSS-Feed 

RSS-Feeds

Partner 

PR4YOU - PR Agentur aus Berlin

e-marketing-forum - Alles über Online Marketing - SEO - Virales Marketing - Guerilla Marketing - Suchmaschinenoptimierung auf emf24.de

YourJournal - Redakteur werden. Leser finden. Entdeckt werden.

Werbung


Standard-Profilbildunisterpr
325704 Punkte325704 Punkte325704 Punkte325704 Punkte325704 Punkte
Schlagzeilen | 12.03.2010 10:43  Drucker

Europäische Fluggastrechte. Zwangspause am Boden für Passagiere


Über den Wolken, muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Nur leider tritt ab und zu der Fall ein, dass Passagiere trotz gegenteiliger Ambitionen am Boden bleiben müssen und somit nicht in den Genuss der besungenen Freiheit kommen. Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen – Gründe, warum Fluggäste wortwörtlich sitzen gelassen werden, gibt es viele. Das Flugportal www.fluege.de informiert, welche Rechte Passagiere in der EU in solchen Fällen geltend machen können.


Generell gilt, dass sich die Airlines bei Nichtgewährleistung des versprochenen Abflugs um die Passagiere kümmern müssen. Dies beinhaltet sowohl die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, wie auch die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Telekommunikation. In besonderen Fällen hat die Fluggesellschaft ebenso für eine Hotelunterkunft zu sorgen. Ist der Transport eines Passagiers auf Grund von Überbuchung oder Annullierung des Flugs nicht möglich, ist die Airline zur Entschädigung des Kunden verpflichtet. Diese erfolgt entweder in Form einer alternativen Beförderung zum Zielort oder der Erstattung des Ticketpreises mit eventuellem kostenlosen Rückflug (http://www.fluege.de/Katalog/Rueckflug/Glossar-2556) zum Abflugort. Je nach Länge des Fluges besteht außerdem ein Anspruch auf Schadensersatz zwischen 250 und 600 Euro, der allerdings bei Einwirken von „höherer Gewalt“ entfällt. Seit November 2009 kann ebenso bei einer Verspätung des Abflugs von über drei Stunden die Zahlung von Schadensersatz gefordert werden.


Es kommt ebenso vor, dass zwar der Passagier, nicht aber sein Gepäck transportiert wurde oder es Schäden an diesem zu beklagen gibt. Auch in diesem Fall kann ein Schadensersatz eingefordert werden, solange die Beanstandung innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgt.


Weitere Informationen:

http://news.fluege.de/flugrecht/was-tun-bei-gepaeckverlust-annulierung-und-co-ihre-rechte-als-fluggast/10414.html



Kontakt:

Lisa Neumann


Unister Media GmbH

Barfußgässchen 12

04109 Leipzig


Tel: +49/341/49288-240

Fax: +49/341/49288-59

lisa.neumann@unister-media.de



Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.

 Ähnliche Artikel

 Informationen

Quelle: news.fluege.de
Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 143
Artikel bewerten:Melde dich an, um Artikel zu bewerten

Yigg it!  Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Bei del.icio.us bookmarken  Bei Linkarena bookmarken  Bei Webnews einstellen  Bei Google Bookmarks hinzufügen  Bei Yahoo Bookmarks hinzufügen 

 Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Hier anmelden, um selber Artikel zu kommentieren.


Homepage erstellen mit Webvisitenkarte oder mit einem Homepagebaukasten?
© Copyright by Pressenger 2008-2009