Werbung

 Ihre Artikel auf

Google News

 Alles über uns!

Pressenger im Radio

 Suche

Navigation 

Rubriken 

Infobox 

Neuigkeiten Punktesystem Partner Anleitung PR-Mitteilung Jobcenter Pressenger Jobs Registrieren

RSS-Feed 

RSS-Feeds

Partner 

PR4YOU - PR Agentur aus Berlin

e-marketing-forum - Alles über Online Marketing - SEO - Virales Marketing - Guerilla Marketing - Suchmaschinenoptimierung auf emf24.de

YourJournal - Redakteur werden. Leser finden. Entdeckt werden.

Werbung


Standard-Profilbildunisterpr
737270 Punkte737270 Punkte737270 Punkte737270 Punkte737270 Punkte
Wirtschaft | 11.03.2010 10:06  Drucker

Riester-Rente sichert Geld vom Staat. Regelungen zur Altersvorsorge


Für ein finanzielles Polster im Alter sorgen die unterschiedlichsten Geldanlagen. Eine bekannte Art der Altersvorsorge ist dabei die Riester-Rente. Das Verbraucherportal www.geld.de erklärt, wer unter welchen Bedingungen die staatlichen Zulagen erhält.


Als Faustregel gilt: Bei der Riester-Rente (http://www.geld.de/riester-altersvorsorge.html) erhalten nur jene Einzahler die volle Zulage, die mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen abführen. Genau genommen sind es aber weniger als diese vier Prozent, da prinzipiell die Grundzulage von 154 Euro von diesem Betrag abgezogen wird. Weiterhin gibt es Zulagen für Kinder sowie eine einmalige Grundzulage über 200 Euro für Berufseinsteiger, die den Riester-Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Was nach all diesen Abzügen übrig bleibt, ist der einzuzahlende Betrag, um die vollen Zulagen zu erhalten. Niedrigere Einzahlungen sind ebenfalls möglich – entsprechend nach unten korrigiert sich dann jedoch der Anteil der staatlichen Zulagen.


Zu den Bezugsberechtigten zählten bisher alle Arbeitnehmer, die in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Vor dem Gesetz sind das die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Dazu zählen ebenfalls Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Soldaten, Beamte sowie Eltern in Elternzeit. Ergänzend kommen Selbstständige hinzu, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie solche, die keine oder wenige Mitarbeiter beschäftigen, durch die keine Gewinne erwirtschaftet werden. Aktuell wurde dieser Kreis um „Grenzarbeitnehmer“ erweitert, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.


Weitere Informationen:

http://www.geld.de/presse.html



Kontakt:

Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-media.de



Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Finanzbereich wie www.kredit.de und www.geld.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Versicherung mit www.private-krankenversicherung.de, www.versicherungen.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Außerdem können Bank- und Finanzdienstleistungen bei www.auvito.de dem kostenlosen Online-Auktionshaus ersteigert werden. Aktuelle Aktienkurse und Unternehmensmeldungen können auf www.boersennews.de abgerufen werden.

 Ähnliche Artikel

 Informationen

Quelle: geld.de
Bewertung: Für diesen Artikel wurde noch keine Bewertung abgegeben
Besucher: 234
Artikel bewerten:Melde dich an, um Artikel zu bewerten

Yigg it!  Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen  Bei del.icio.us bookmarken  Bei Linkarena bookmarken  Bei Webnews einstellen  Bei Google Bookmarks hinzufügen  Bei Yahoo Bookmarks hinzufügen 

 Kommentare

Keine Kommentare vorhanden. Hier anmelden, um selber Artikel zu kommentieren.


© Copyright by Pressenger 2008-2009