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Schlagzeilen | 08.03.2010 10:59  Drucker

Lohnende Posten bei der Steuererklärung. Wie Arbeitnehmer profitieren


Steuern sind seit jeher ein heiß diskutiertes Thema. Einige Gutverdiener schleusen Millionen am Fiskus vorbei, während Otto-Normal-Verbraucher sich in der Regel dem Finanzamt hilflos ausgeliefert fühlt. Mit der Steuererklärung jedoch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich ganz legal einige Euro zurückerstatten zu lassen. Das Verbraucherportal www.geld.de erklärt, bei welchen Posten das ohne großen Aufwand möglich ist.


Jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 920 Euro, den er ohne jeden Nachweis beim Finanzamt geltend machen kann. Da die Sonderausgaben diesen Betrag oft übersteigen, lohnt es sich, entsprechende Belege aufzuheben.


Neben Büromaterial oder Mietkosten für eine Zweitwohnung können Steuerpflichtige den Weg zur Arbeit mit 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser mit dem Auto, dem Rad oder der Bahn zurückgelegt wird. Da dies seit geraumer Zeit sogar ab dem ersten Kilometer gilt, lohnt die Angabe des Arbeitsweges für fast jeden. Selbst Studenten, die einer Nebentätigkeit nachgehen und für die eine Steuerpflicht besteht, können von den Vorteilen der Steuererklärung profitieren. Wie reguläre Arbeitnehmer haben sie die Möglichkeit, Sonderausgaben geltend zu machen.


Die Pflicht einer Steuererklärung gilt allerdings nicht für jeden. Arbeitnehmer der Steuerklassen I und IV können eine Erklärung machen, um von den genannten Vorteilen zu profitieren, sie müssen es aber nicht. Obligatorisch werden die Formulare erst, wenn Nebeneinkünfte hinzukommen oder Ehepartner die Steuern (http://www.geld.de/steuern.html) untereinander aufteilen.


Weitere Informationen:

http://www.geld.de/presse.html



Kontakt:

Lisa Neumann


Unister Media

Barfußgässchen 12

04109 Leipzig


Tel: +49/341/49288-240

Fax: +49/341/49288-59

lisa.neumann@unister-media.de




Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.


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 Informationen

Quelle: geld.de
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