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Kultur | 24.02.2010 12:14  Drucker

Rechte innerhalb einer Vermietergemeinschaft


Mit dem Kauf einer Immobilie verfolgen die Investoren verschiedene Ziele. Die einen wollen selbst darin wohnen, andere nutzen sie gewerblich, indem sie das Objekt ganz oder in Teilen vermieten. Das Immobilien-Portal www.myimmo.de berichtet, wie sich die Mitgliedschaft in einer Vermietergemeinschaft darauf auswirkt.

Sind verschiedene Parteien im Besitz eines Hauses oder Gebäudekomplexes, handelt es sich in der Regel um eine so genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. Abgesehen von vertraglich vereinbarten Bestimmungen haben die einzelnen Vermieter das Recht, relativ autonom zu handeln. So geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, dass die Entscheidung über die Nutzung seiner Eigentumswohnungen allein dem Besitzer obliegt.


Im betreffenden Fall hatte eine Berliner Vermietergemeinschaft geklagt, weil ein Mitglied seine Wohnung  ungefragt an Feriengäste vermietete. Sie argumentierten, dass dies das Sicherheitsgefühl innerhalb des Gebäudekomplexes störe. Die Richter sahen das anders: Ständige Bewohner empfangen ebenfalls Besucher. Grundsätzlich unterscheidet sich ihr Kommen und Gehen nicht von dem wechselnder Mieter. Das Urteil fiel schließlich zugunsten des Beklagten aus. Er darf sein Wohneigentum nutzen wie es ihm beliebt. Ob er es selbst bewohnt, langfristig oder für kurze Zeiträume vermietet oder anderweitig gewerblich nutzt, obliegt ihm allein. Entscheidend ist, dass andere Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft dadurch nicht ernsthaft beeinträchtigt werden. Im vorliegenden Fall kann davon nach Ansicht der Richter nicht ausgegangen werden.




Kontakt:

Lisa Neumann


Unister GmbH

Barfußgässchen 12

04109 Leipzig


Tel: +49/341/49288-240

Fax: +49/341/49288-59

lisa.neumann@unister-gmbh.de




Die Unister GmbH betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de, sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.

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 Informationen

Quelle: news.myimmo.de
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